Erdbestattung in Ludwigsburg: Ablauf, Grabarten und Gebühren

Eine Erdbestattung in Ludwigsburg ist die Beisetzung der verstorbenen Person im Sarg in einem Grab auf einem der städtischen Friedhöfe. Auf dieser Seite erklären wir den Ablauf nach dem Recht in Baden-Württemberg, die Grabarten und die Gebühren der Stadt. Wir sind ein Vermittlungsdienst und verbinden Sie kostenfrei mit einem geprüften Bestattungsunternehmen, das die Erdbestattung für Sie organisiert.

Ablauf einer Erdbestattung in Baden-Württemberg

Am Anfang steht die Leichenschau. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Bestattet werden darf frühestens, wenn diese Untersuchung jeden Scheintod ausgeschlossen hat (§ 36 Abs. 1 Bestattungsgesetz BW). Eine feste Wartezeit von 48 Stunden, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt, gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Wichtig ist die Höchstfrist: Spätestens 96 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein (§ 37 Abs. 1). Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen dabei nicht mit. In der Praxis bleibt so meist genug Zeit, um die Trauerfeier in Ruhe zu planen.

Der vermittelte Bestatter holt die verstorbene Person vom Sterbeort ab, versorgt sie und bettet sie in den Sarg. In der Regel ist das ein Holzsarg. Schreibt die Religion eine Bestattung im Leichentuch vor, ist eine Tuchbestattung möglich; bis zum Grab wird die verstorbene Person dann im geschlossenen Sarg gebracht (§ 39 Abs. 1). Danach meldet das Bestattungsunternehmen die Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Ludwigsburg an und stimmt den Termin ab.

Bestattungen finden nur während der regelmäßigen Arbeitszeit statt (§ 9 Abs. 2 Friedhofsordnung). Ein Termin am Samstag ist deshalb grundsätzlich nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung erreichen Sie Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr.

Grabarten für die Erdbestattung in Ludwigsburg

Für eine Beisetzung im Sarg stehen in Ludwigsburg vor allem zwei Grabarten zur Verfügung. Beide unterscheiden sich in der Dauer des Nutzungsrechts und darin, wer die Lage bestimmt.

Erdreihengrab

Ein Erdreihengrab wird der Reihe nach vergeben. Die Lage im Grabfeld legt die Friedhofsverwaltung fest. Das Nutzungsrecht entspricht der Ruhezeit von 20 Jahren. Die Gebühr beträgt 84 € pro Jahr, also 84 € x 20 = 1.680 €.

Erdwahlgrab

Bei einem Erdwahlgrab wählen Sie die Grabstätte selbst aus. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kann verlängert werden. So kann ein Grab über lange Zeit für eine Familie erhalten bleiben. In Reihenlage kostet die Nutzung 128 € pro Jahr, also 128 € x 30 = 3.840 €.

Anonymes Rasengrab

Wer kein gekennzeichnetes Grab wünscht, kann auf dem Bezirksfriedhof Ost in Oßweil ein anonymes Rasengrab wählen. Dort sind Erd- und Urnenbestattungen möglich. Die Lage des Grabes wird nicht bekannt gegeben, eine Grabpflege durch Angehörige entfällt.

Gebühren der Stadt Ludwigsburg mit Rechenweg

Die Stadt erhebt ihre Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022. Für eine Erdbestattung fallen neben der Grabnutzung weitere Posten an:

  • Grundgebühr Erdbestattung für Erwachsene: 1.054 €
  • Wegeplatten am Erdgrab: 17 € pro Jahr
  • Nutzung der Aussegnungshalle: 465 €
  • Vier Leichenträger, falls gewünscht: 208 €

Daraus ergibt sich für ein Erdreihengrab mit Trauerfeier in der Halle diese Summe: Grabnutzung 1.680 € + Grundgebühr 1.054 € + Wegeplatten 17 € x 20 = 340 € + Aussegnungshalle 465 € = 3.539 €. Sollen städtische Leichenträger den Sarg tragen, kommen 208 € hinzu.

Diese Rechnung zeigt nur die Friedhofsgebühren. Die Leistungen des Bestattungsunternehmens, etwa Sarg, Überführung, Versorgung und Formalitäten, kommen hinzu. Sie sind keine städtischen Gebühren und werden im Kostenvoranschlag des vermittelten Bestatters aufgeführt. Eine Gesamtübersicht finden Sie unter Bestattungskosten in Ludwigsburg.

Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Feierhalle

Viele Familien verabschieden sich vor der Beisetzung in einer Trauerfeier. Auf dem Neuen Friedhof an der Harteneckstraße 46 gibt es dafür eine Aussegnungshalle mit 160 Plätzen und eine Feierhalle mit 124 Plätzen. Auch die Bezirksfriedhöfe Ost in Oßweil und West in Pflugfelden haben eine Aussegnungshalle.

Die Feier kann kirchlich, frei mit einer Trauerrednerin oder einem Trauerredner oder ganz still im engen Kreis gestaltet werden. Musik, Texte und Blumenschmuck legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen fest. Nach der Feier wird der Sarg zum Grab gebracht und beigesetzt. Weitere Informationen zum größten Friedhof der Stadt finden Sie auf der Seite Neuer Friedhof Ludwigsburg.

Ruhezeit und Nutzungsrecht

Die Ruhezeit ist die Zeit, in der ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg schreibt mindestens 15 Jahre vor (§ 6 Abs. 1). In Ludwigsburg gilt nach § 13 der Friedhofsordnung eine längere Frist: 20 Jahre für Erwachsene und 10 Jahre für Kinder bis fünf Jahre.

Wahlgräber werden für 30 Jahre vergeben. Das Nutzungsrecht ist das Recht, ein Grab für diese Zeit zu nutzen und zu gestalten. Nach Ablauf kann es bei Wahlgräbern verlängert werden. Bei Reihengräbern endet es mit der Ruhezeit.

Wie das vermittelte Bestattungsunternehmen Sie unterstützt

Eine Erdbestattung umfasst viele Schritte, die in kurzer Zeit abgestimmt werden müssen. Das Bestattungsunternehmen, das wir Ihnen vermitteln, übernimmt auf Ihren Wunsch die Überführung, die Versorgung der verstorbenen Person, die Anmeldung beim Friedhof und beim Standesamt sowie die Planung der Trauerfeier.

Vor der Beauftragung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Darin sind die Leistungen des Bestatters und die zu erwartenden Gebühren der Stadt getrennt aufgeführt. So können Sie in Ruhe entscheiden. Wenn Sie noch unsicher sind, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung in Ludwigsburg besser passt, erklärt der Bestatter Ihnen die Unterschiede. Allgemeine Informationen zur Vermittlung finden Sie auf der Startseite unter Bestatter in Ludwigsburg.

Pflichten, Kosten und Formalitäten bei der Erdbestattung

Wer für die Bestattung sorgen muss

Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg legt fest, wer sich um die Bestattung kümmern muss (§ 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21). In dieser Reihenfolge sind das der Ehegatte oder Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und die Enkel. Diese Pflicht betrifft die Organisation. Wer die Kosten trägt, ist eine andere Frage.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Reicht das eigene Geld nicht aus, kann beim Landratsamt Ludwigsburg als Träger der Sozialhilfe ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII gestellt werden. Das Amt prüft jeden Antrag im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag am besten, bevor Sie Aufträge erteilen, und sprechen Sie das Thema im Beratungsgespräch offen an.

Häufige Fragen zur Erdbestattung in Ludwigsburg

Wie schnell muss eine Erdbestattung in Ludwigsburg stattfinden?

Nach § 37 Abs. 1 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg muss die verstorbene Person spätestens 96 Stunden nach dem Tod bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein. Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen nicht mit. Eine feste Mindestfrist von 48 Stunden gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Ist ein Sarg vorgeschrieben?

In der Regel wird in einem Holzsarg bestattet. Schreibt die Religion der verstorbenen Person eine Bestattung im Leichentuch vor, ist eine Tuchbestattung möglich. Bis zum Grab wird die verstorbene Person dann im geschlossenen Sarg gebracht (§ 39 Abs. 1 Bestattungsgesetz BW).

Was ist der Unterschied zwischen Erdreihengrab und Erdwahlgrab?

Ein Erdreihengrab wird der Reihe nach vergeben und für 20 Jahre genutzt. Ein Erdwahlgrab wählen Sie selbst aus; das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kann verlängert werden. In Ludwigsburg kostet die Grabnutzung beim Erdreihengrab 1.680 €, beim Erdwahlgrab in Reihenlage 3.840 €.

Gibt es in Ludwigsburg anonyme Erdgräber?

Ja. Auf dem Bezirksfriedhof Ost in Oßweil gibt es anonyme Rasengräber, die auch für Erdbestattungen genutzt werden können. Bei einem anonymen Grab wird die Lage nicht gekennzeichnet.

Kann die Beerdigung an einem Samstag stattfinden?

Grundsätzlich nein. Nach § 9 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Ludwigsburg finden außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit keine Bestattungen statt.

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Hinweis: Bestatter Ludwigsburg ist ein Vermittlungsangebot und selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei.

Quellen: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Friedhofsordnung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022, Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, Grabarten, Stadt Ludwigsburg. Alle Angaben ohne Gewähr, Bestatter Ludwigsburg ist ein Vermittlungsangebot und kein Bestattungsunternehmen.