Bestattungskosten in Ludwigsburg: Gebühren, Beispiele und wer zahlt
Die Bestattungskosten in Ludwigsburg setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Gebühren der Stadt für Friedhof, Grab und Krematorium und den Leistungen des Bestattungsunternehmens. Auf dieser Seite finden Sie alle städtischen Gebühren, vier nachvollziehbare Rechenbeispiele und Hinweise, wer die Kosten trägt. Wir sind ein Vermittlungsdienst und verbinden Sie kostenfrei mit einem geprüften Bestattungsunternehmen, das Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellt.
Zwei Kostenblöcke: städtische Gebühren und Bestatterleistungen
Viele Angehörige sind überrascht, wie unterschiedlich die Kosten einer Beerdigung ausfallen können. Der Grund ist, dass zwei verschiedene Stellen abrechnen. Die Stadt Ludwigsburg erhebt Gebühren für alles, was auf dem Friedhof und im städtischen Krematorium geschieht: das Nutzungsrecht am Grab, die Beisetzung, die Halle für die Trauerfeier und die Einäscherung. Diese Gebühren stehen in der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022 und sind für alle gleich.
Der zweite Block sind die Leistungen des Bestattungsunternehmens. Dazu gehören die Überführung der verstorbenen Person, die Versorgung, Sarg oder Urne, die Erledigung der Formalitäten und die Organisation der Trauerfeier. Diese Preise legt jedes Bestattungshaus selbst fest. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter liegen die Bestatterleistungen bundesweit im Schnitt bei etwa 3.300 €. Das ist ein Durchschnittswert und keine Preiszusage.
Hinzu kommen je nach Wunsch weitere Ausgaben, die weder die Stadt noch der Bestatter festlegt, zum Beispiel ein Grabstein, Blumenschmuck oder Traueranzeigen. Diese Posten hängen ganz von Ihren Entscheidungen ab.
Gebührentabelle der Stadt Ludwigsburg
Die Gebühr für die Grabnutzung wird pro Jahr berechnet und für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus fällig. Reihengräber werden für 20 Jahre vergeben, Wahlgräber für 30 Jahre.
| Grabart | pro Jahr | Jahre | gesamt |
|---|---|---|---|
| Erdreihengrab | 84 € | 20 | 1.680 € |
| Erdwahlgrab Reihenlage | 128 € | 30 | 3.840 € |
| Urnenreihengrab | 71 € | 20 | 1.420 € |
| Urnenwahlgrab | 111 € | 30 | 3.330 € |
| Kolumbarium | 87 € | 20 | 1.740 € |
| Urnengrab am Baum | 156 € | 20 | 3.120 € |
| Urnengrab im Baumhain | 125 € | 20 | 2.500 € |
| Rasengrab Urne | 68 € | 20 | 1.360 € |
| Anonymes Urnengrab | 39 € | 20 | 780 € |
Neben der Grabnutzung erhebt die Stadt diese Einzelgebühren:
| Grundgebühr Erdbestattung Erwachsene | 1.054 € |
| Grundgebühr Feuerbestattung | 701 € |
| Aussegnungshalle | 465 € |
| Vier Leichenträger | 208 € |
| Einäscherung im städtischen Krematorium | 440 € netto |
| Einäscherungsgenehmigung | 26 € |
| Zweite Leichenschau | 60 € netto |
| Urnenversand im Inland | 51 € netto |
| Wegeplatten Erdgrab | 17 € pro Jahr |
| Wegeplatten Urnengrab | 13 € pro Jahr |
Die Gebühren des städtischen Krematoriums und der zweiten Leichenschau sind in der Satzung als Nettobeträge ausgewiesen. Die Wegeplatten sind die Platten, die den Weg am Grab befestigen. Wie die Gebühren bei den einzelnen Bestattungsarten zusammenkommen, lesen Sie unter Erdbestattung in Ludwigsburg und Feuerbestattung in Ludwigsburg.
Vier Rechenbeispiele für die Friedhofsgebühren
Die folgenden Summen haben wir nach unserer Berechnung aus der Satzung zusammengestellt. Sie enthalten Grabnutzung, Grundgebühr, Wegeplatten und bei Bedarf die Aussegnungshalle, bei Urnen außerdem Einäscherung, Genehmigung und zweite Leichenschau. Leichenträger und Bestatterleistungen sind nicht enthalten.
Erdreihengrab mit Trauerfeier in der Halle
- Grabnutzung Erdreihengrab (84 € x 20 Jahre)1.680 €
- Grundgebühr Erdbestattung Erwachsene1.054 €
- Wegeplatten (17 € x 20 Jahre)340 €
- Aussegnungshalle465 €
Summe Friedhofsgebühren3.539 €
Urnenreihengrab mit Trauerfeier in der Halle
- Grabnutzung Urnenreihengrab (71 € x 20 Jahre)1.420 €
- Grundgebühr Feuerbestattung701 €
- Wegeplatten (13 € x 20 Jahre)260 €
- Einäscherung im städtischen Krematorium (netto)440 €
- Einäscherungsgenehmigung26 €
- Zweite Leichenschau (netto)60 €
- Aussegnungshalle465 €
Summe Friedhofsgebühren3.372 €
Anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier
- Grabnutzung Anonymes Urnengrab (39 € x 20 Jahre)780 €
- Grundgebühr Feuerbestattung701 €
- Einäscherung im städtischen Krematorium (netto)440 €
- Einäscherungsgenehmigung26 €
- Zweite Leichenschau (netto)60 €
Summe Friedhofsgebühren2.007 €
Erdwahlgrab mit Trauerfeier in der Halle
- Grabnutzung Erdwahlgrab Reihenlage (128 € x 30 Jahre)3.840 €
- Grundgebühr Erdbestattung Erwachsene1.054 €
- Wegeplatten (17 € x 30 Jahre)510 €
- Aussegnungshalle465 €
Summe Friedhofsgebühren5.869 €
Beim anonymen Urnengrab fallen keine Wegeplatten an, weil die Lage nicht gekennzeichnet wird. Sollen städtische Leichenträger den Sarg tragen, kommen bei der Erdbestattung 208 € für vier Träger hinzu. Mit dem Rechner unten können Sie andere Kombinationen selbst ausprobieren.
Friedhofsgebühren berechnen
- Grabnutzung Erdreihengrab (84 € x 20 Jahre)1.680 €
- Grundgebühr Erdbestattung Erwachsene1.054 €
- Wegeplatten (17 € x 20 Jahre)340 €
- Aussegnungshalle465 €
Summe Friedhofsgebühren3.539 €
Nach unserer Berechnung aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022. Die Leistungen des Bestatters sind nicht enthalten. Keine Preiszusage, verbindlich ist nur der Kostenvoranschlag des vermittelten Bestattungsunternehmens.
Leistungen des Bestatters
Was ein Bestattungsunternehmen berechnet, richtet sich nach dem Umfang der gewünschten Leistungen. Typische Posten sind die Überführung vom Sterbeort, die Versorgung und Einkleidung der verstorbenen Person, der Sarg und bei einer Feuerbestattung die Urne, die Anmeldung bei Standesamt und Friedhofsverwaltung sowie die Gestaltung der Trauerfeier mit Musik, Dekoration und Drucksachen.
Der bundesweite Durchschnitt von etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter gibt eine erste Orientierung. Im Einzelfall kann der Betrag darunter oder darüber liegen. Deshalb ist der schriftliche Kostenvoranschlag so wichtig: Darin führt das vermittelte Bestattungsunternehmen alle eigenen Leistungen und die zu erwartenden städtischen Gebühren getrennt auf. Sie entscheiden erst danach, ob Sie den Auftrag erteilen. Verbindlich ist nur dieser Kostenvoranschlag.
Wer die Kosten trägt und wann das Sozialamt hilft
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Davon zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg. Sie regelt, wer sich um die Bestattung kümmern muss: in dieser Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkel. Wer bestattungspflichtig ist, muss also nicht automatisch alles bezahlen, wenn andere Personen erben.
Reichen Nachlass und eigene Mittel nicht aus, kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII gestellt werden. Zuständig ist das Landratsamt Ludwigsburg (Träger der Sozialhilfe), Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 144-0. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt zur Kostenübernahme. Das Amt prüft jeden Antrag im Einzelfall. Wir empfehlen, dort anzurufen, bevor Sie Aufträge erteilen, damit Sie wissen, welche Unterlagen nötig sind und welche Leistungen anerkannt werden können.
Sachliche Hinweise, um Kosten zu sparen
Eine würdevolle Bestattung muss nicht teuer sein. Einige Entscheidungen haben großen Einfluss auf die Summe. Ein Reihengrab kostet weniger als ein Wahlgrab, weil die Nutzungsdauer kürzer ist und die Lage vorgegeben wird. Wer kein dauerhaftes Familiengrab braucht, kann damit deutlich sparen.
Bei einer Urnenbeisetzung kann die Trauerfeier direkt am Grab stattfinden. Dann entfällt die Gebühr für die Aussegnungshalle von 465 €. Bei einer Erdbestattung ist das in der Regel nicht üblich. Pflegeleichte Grabarten wie Rasengrab oder Urnengrab im Baumhain verringern außerdem die Kosten für die spätere Grabpflege. Mehr dazu unter Baumbestattung in Ludwigsburg.
Sprechen Sie Ihr Budget im Beratungsgespräch offen an. Ein seriöses Bestattungsunternehmen zeigt Ihnen Möglichkeiten in verschiedenen Preisstufen, ohne Sie zu drängen. Mehr über die Vermittlung lesen Sie auf der Startseite unter Bestatter in Ludwigsburg.
Häufige Fragen zu Bestattungskosten in Ludwigsburg
Was kostet eine Bestattung in Ludwigsburg insgesamt?
Das hängt von Bestattungsart, Grab und Wünschen ab. Die städtischen Friedhofsgebühren liegen nach unserer Berechnung aus der Satzung zum Beispiel bei 2.007 € für ein anonymes Urnengrab ohne Feier und bei 5.869 € für ein Erdwahlgrab mit Trauerfeier in der Halle. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters, bundesweit im Schnitt etwa 3.300 €. Das ist keine Preiszusage.
Welche Bestattung ist in Ludwigsburg am günstigsten?
Bei den Friedhofsgebühren ist das anonyme Urnengrab ohne Trauerfeier die günstigste Variante. Nach unserer Berechnung aus der Satzung ergeben sich 2.007 € einschließlich Einäscherung, Genehmigung und zweiter Leichenschau.
Wer muss die Bestattungskosten bezahlen?
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Für die Organisation sind nach § 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz BW die nächsten Angehörigen verantwortlich, in dieser Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkel.
Übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Landratsamt Ludwigsburg (Träger der Sozialhilfe) die Übernahme nach § 74 SGB XII beantragen. Das Amt prüft jeden Antrag im Einzelfall, eine Zusage im Voraus gibt es nicht. Rufen Sie am besten an, bevor Sie Aufträge erteilen: Telefon 07141 144-0.
Sind die Preise auf dieser Seite verbindlich?
Nein. Die Friedhofsgebühren haben wir aus der Satzung der Stadt berechnet, der Wert für Bestatterleistungen ist ein bundesweiter Durchschnitt. Verbindlich ist nur der schriftliche Kostenvoranschlag des vermittelten Bestattungsunternehmens.
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Sie möchten die Bestattungskosten in Ludwigsburg für Ihren Fall genau kennen? Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein geprüftes Bestattungsunternehmen, das Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellt, bevor Sie sich entscheiden.
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Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Übernahme der Bestattungskosten, Stadt Ludwigsburg, Durchschnittswert Bestatterleistungen: Bundesverband Deutscher Bestatter. Alle Angaben ohne Gewähr, Bestatter Ludwigsburg ist ein Vermittlungsangebot und kein Bestattungsunternehmen.